Das können wir für Sie tun:
Unser Ziel ist es, Kindern den Zugang zu Bildung sowie die Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sozialen Einschränkungen. Mit unserer professionellen Schulassistenz und Schulbegleitung erhält Ihr Kind eine verlässliche Unterstützung während der gesamten Schulzeit und bei allen schulischen Aktivitäten.
Durch die individuelle Begleitung können sich Kinder mit besonderen Bedürfnissen auf ihren Schulalltag konzentrieren, während unsere erfahrenen Schulbegleiter und Schulassistenten im Hintergrund für Sicherheit, Orientierung und Unterstützung sorgen. Unser Personal wird gezielt auf die jeweiligen Anforderungen vorbereitet und regelmäßig fortgebildet.
Einfache Schulassistenz
Unsere Schulassistenz unterstützt Ihr Kind mit individuellen Hilfen, um die Teilnahme am Unterricht und am Schulalltag zu ermöglichen:
Begleitung bei schulischen Veranstaltungen
Unterstützung bei der Arbeitsplatzorganisation
Begleitung auf dem Schulweg
Unterstützung während der Pausen
Begleitung bei Klassenfahrten und Tagesausflügen
Besonders Kinder mit körperlichen Einschränkungen oder der Nutzung eines Rollstuhls profitieren von einer individuellen Schulbegleitung, die eine gleichberechtigte Teilnahme am Schulalltag ermöglicht.
Schulbegleitung bei Diabetes
Unsere Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche zuverlässig im Umgang mit Diabetes – abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse in der Schule.
Leistungen der Diabetes-Assistenz:
Hilfe beim Messen oder Scannen des Blutzuckers
Berechnung von Kohlenhydrat- und Insulineinheiten
Unterstützung bei der Anwendung von Insulinpumpe oder Pen
Kontinuierliche Überwachung der Blutzuckerwerte
Sofortige Reaktion in Notfallsituationen
Begleitung bei Aktivitäten wie dem Sportunterricht oder Ausflügen
So gewährleisten wir eine sichere Teilnahme am Unterricht und am gesamten Schulalltag.
Kosten der Schulassistenz
Die Kosten für die Schulassistenz beziehungsweise Schulbegleitung werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Hierfür ist eine vorherige Antragstellung erforderlich.
In Fällen, in denen die Krankenkasse Kostenträger ist, kann die Leistung nach Zustimmung auch über das persönliche Budget abgerechnet werden.